Berufsbild der laserschutzbeauftragten Person
06.12.2021 I TÜV SÜD Akademie GmbH I Weiterbildung
Hintergrund: Warum braucht man eine laserschutzbeauftragte Person?
Die Bestellung einer laserschutzbeauftragten Person ist zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aus dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nötig. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen wird eine laserschutzbeauftragte Person natürlich auch aus eigenen Interessen eines Unternehmens im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr bestellt.
Was macht eine laserschutzbeauftragte Person?
Die laserschutzbeauftragte Person unterstützt die Unternehmensführung, welche die Verantwortung für den Laserschutz im Unternehmen trägt, in Fragen des Laserschutzes. Daher berichtetet sie in ihrer Funktion als betriebliche beauftragte Person typischerweise an die Geschäftsführung.
Im Einzelnen unterstützt die laserschutzbeauftragte Person das Unternehmen (grundsätzlich an Laserarbeitsplätzen der Klassen 3R, 3B und 4) bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen, die dem STOP Prinzip folgen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern.
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung von Schutzmaßnahmen verbleibt dabei (weitestgehend) beim Unternehmen.
Die laserschutzbeauftragte Person arbeitet mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin zusammen und berät, in Fragen des Laserschutzes, neben der Geschäftsführung auch den Betriebsrat. Zudem ist sie für Themen des Laserschutzes Kontaktperson für die Beschäftigten.
Typische Aufgaben sind das Erarbeiten von Gefährdungsbeurteilungen, das Erstellen einer Betriebsanweisung bzw. die Überprüfung der Betriebsanweisung und die Unterweisung der Mitarbeitenden. Alle Aufgaben sind dabei eingebettet in das STOP-Prinzip, bestehend aus Substitutionsprüfung, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Wie wird man laserschutzbeauftragte Person?
Grundvoraussetzung, um laserschutzbeauftragte Person zu werden, ist eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung oder eine vergleichbare, mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung mit Lasern.
Außerdem ist eine weitere Voraussetzung für die Bestellung, die erfolgreiche Teilnahme an einem passenden Laserschutzkurs (bestandene Prüfung), die durch ein Zertifikat belegt wird.
Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, kann das Unternehmen die laserschutzbeauftragte Person schriftlich bestellen.
In der Bestellung werden die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der laserschutzbeauftragten Person sowie, bei mehreren laserschutzbeauftragten Personen, die nötige Abgrenzung der jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche festgelegt.
Zur Aufrechterhaltung seiner Qualifikation muss die laserschutzbeauftragte Person ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand halten. Grundsätzlich genügt hierzu ein eintägiger Aktualisierungskurs alle 5 Jahre.
Welche Funktion / Rolle / Schnittstelle hat die laserschutzbeauftragte Person im Unternehmen?
Die laserschutzbeauftragte Person unterstützt das Unternehmen grundsätzlich an Laserarbeitsplätzen der Klassen 3R, 3B und 4
• bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
• bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen (STOP)
• bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern
Die laserschutzbeauftragte Person arbeitet dabei mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zusammen.
Die laserschutzbeauftragte Person bringt ihre Fachkenntnisse im Unternehmen ein und wird von weiteren Fachkundigen unterstützt. In Fragen der Gefährdungsbeurteilung sind das Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bei möglicherweise nötigen Messungen oder Berechnungen, Personen mit entsprechender Fachkunde. Natürlich können bei der laserschutzbeauftragten Person auch mehrere dieser Qualifikationen zusammenkommen.
Laserschutzbeauftragte Personen sind in Fragen des Laserschutzes weisungsbefugt.
Wie unterscheiden sich die gestellten Anforderungen an das Unternehmen von denen an die laserschutzbeauftragte Person?
Die Führungskraft will einen optimalen Arbeitsschutz im Unternehmen sicherstellen und muss gesetzliche Vorschriften einhalten. Dabei hat die Geschäftsführung in der Regel keine Fachkenntnisse im Laserschutz. Diese Fachkenntnisse bringt die laserschutzbeauftragte Person ein. Somit kann gemeinsam der Laserschutz im Unternehmen gewährleistet werden.