Berufsbild der strahlenschutzbeauftragten Person

06.12.2021 I TÜV SÜD Akademie GmbH I Weiterbildung

Hintergrund: Warum braucht man eine strahlenschutzbeauftragte Person?
Die Bestellung einer strahlenschutzbeauftragten Person (SSB) ist zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nötig. Die strahlenschutzbeauftragte Person unterstützt dabei die Unternehmensführung in Fragen des Strahlenschutzes. Die strahlenschutzverantwortliche Person (SSV) vertritt das Unternehmen in Belangen des Strahlenschutzes z. B. gegenüber Behörden, trägt die Verantwortung für den Strahlenschutz und bestellt die SSB. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen wird eine strahlenschutzbeauftragte Person natürlich auch aus eigenen Interessen eines Unternehmens im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr bestellt.

Was macht eine strahlenschutzbeauftragte Person?
Die strahlenschutzbeauftragte Person kümmert sich um die Einhaltung der Strahlenschutzregelungen „vor Ort“ und ist im Rahmen ihrer Aufgaben weisungsbefugt.

Die SSB arbeitet mit der strahlenschutzverantwortlichen Person (SSV) zusammen, unterbreitet der SSV Vorschläge zur Beschaffung z. B. von Absperr- und Abschirmmaterial sowie Verbesserungsvorschläge bezüglich des Strahlenschutzes.

Eine strahlenschutzbeauftragte Person legt Strahlenschutzbereiche fest, regelt den Zutritt und kennzeichnet Kontrollbereiche. Die Organisation der Dosimetrie und die Kontrolle der Dosisleistungsmessgeräte sowie der Personendosimeter obliegt ebenso der SSB wie die Ausgabe zusätzlicher Dosimeter an zu überwachende Personen auf Anfrage.

Auch die Durchführung von Unterweisungen im Strahlenschutz und die Beratung z. B. der Arbeitsschutzkräfte sind typische Tätigkeiten der strahlenschutzbeauftragten Person.

Wie wird man strahlenschutzbeauftragte Person?
Die strahlenschutzbeauftragte Person wird erst durch die schriftliche Bestellung durch die SSV zur SSB. Die Bestellung muss der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.

Die zu bestellende SSB muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Die Fachkunde wird von der aufsichtführenden Behörde geprüft und bescheinigt.

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel durch
 • eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (Zeugnisse)
 • praktische Erfahrung (Nachweise)
 • die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs (Zertifikat) erworben.

Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Je nach Bundesland muss dies z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis belegt werden.

Welche Funktion / Rolle / Schnittstelle hat die strahlenschutzbeauftragte Person im Unternehmen?
Die SSB arbeitet mit der SSV, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, ggf. der ermächtigten Ärztin oder dem ermächtigten Arzt und natürlich den weiteren strahlenschutzbeauftragten Personen zusammen. Sie unterstützt als fachkundige Person auch den Personal- bzw. Betriebsrat und steht den Beschäftigten für Fragen zum Strahlenschutz zur Verfügung.

Die SSB meldet alle Mängel, die den Strahlenschutz betreffen, an die SSV. Bei Nichtbeachtung oder Ablehnung der Vorschläge durch die SSV muss dies dem Personalrat und der aufsichtführenden Behörde mitgeteilt werden.

Die strahlenschutzbeauftragte Person darf im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichten nicht behindert oder benachteiligt werden. Es besteht Kündigungsschutz, der sogar über ein Jahr nach Abberufung als SSB nachwirkt.

Wie unterscheiden sich die gestellten Anforderungen an das Unternehmen von denen an die strahlenschutzbeauftragte Person?
Das Unternehmen muss den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Die SSB unterstützen das Unternehmen im Rahmen ihrer Fachkunde. Die strahlenschutzverantwortliche Person, die die Arbeitgeberseite vertritt, ist für die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die strahlenschutzverantwortliche Person, die nicht fachkundig sein muss, nimmt sich übergeordneter Fragen an, wie etwa der notwendigen Anzahl an Strahlenschutzbeauftragte inkl. Vertretungsabsicherung, und stellt die Verfügbarkeit der nötigen Ressourcen wie Räume, Ausrüstung und ausgebildetes Personal sicher. Hingegen beschäftigt sich die SSB im Rahmen ihrer Fachkunde umfassend mit den Aspekten des Strahlenschutzes vor Ort. Die strahlenschutzbeauftragte Person ist auch die interne Kontaktperson und entscheidender Bestandteil des betrieblichen Strahlenschutzes.