Digitale Arzt-Patienten-Kommunikation in Kliniken
Ergebnisbericht | Forum MedTech Pharma e.V. & FAU Erlangen-Nürnberg
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) können Krankenhäuser nach Erfüllung funktionaler Anforderungen finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsprojekte erhalten. Vor diesem Hintergrund wurden in einer Masterarbeit die funktionalen Anforderungen zum Fördertatbestand „Patientenportale“ auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Im länderspezifischen Vergleich liegt Deutschland bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen immer noch deutlich zurück. Auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seit Oktober 2011 sowie das Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes im Jahr 2016 brachten nicht den gewünschten Digitalisierungsfortschritt in der Gesundheitsbranche. Daher ist es substantiell den Ausbau digitaler Angebote finanziell zu fördern.
Abhilfe soll daher das am 29. Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und der vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) eingerichtete Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. € schaffen.
Um diese Fördermittel zur Realisierung von Digitalisierungsprojekten in Anspruch nehmen zu können, müssen Krankenhäuser ihren speziellen Förderbedarf anmelden. Diese Antragsstellung soll durch die Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erleichtert werden. Krankenhäuser erhalten somit Hilfestellung bei der Verwirklichung ihrer Projekte.
Im Rahmen einer Masterarbeit – erstellt in Kooperation zwischen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Forum MedTech Pharma – wurden die funktionalen Anforderungen aus dem KHZG zum Fördertatbestand „Patientenportale“ auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Ziel der Förderung ist es, die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation zu verbessern und die Digitalisierung weiter voranzutreiben.
Um die Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit des KHZG bzw. des Fördervorhabens und der formulierten funktionalen Anforderungen, bevorzugt für den Fördertatbestand „Patientenportale“, zu untersuchen, wurden im Rahmen der oben genannten Masterarbeit leitfadengestützte Experteninterviews mit fünf Software-Herstellern durchgeführt.
KHZG als Richtungsweiser für die digitale Zukunft in Kliniken
Das KHZG, das als Investitionsprogramm den Krankenhäusern ein digitales Update ermöglicht und somit die Digitalisierung im Krankenhaus vorantreiben soll, ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die Interviewergebnisse bestätigten die Intention des Gesetzes. Demnach hat das KHZG und das Födervorhaben bei vier von fünf befragten Experten positive Auswirkungen auf die Digitalisierung. Digitale Entwicklungen im Krankenhaus werden vorangetrieben und in die richtige Richtung gelenkt. Dennoch wurde die Quote bei der Antragsstellung der Fördervorhaben gering eingeschätzt. Weiterhin sind Schwierigkeiten bei der Messung des Digitalisierungsfortschritts aufgetreten. Ursächlich hierfür könnten die Herausforderungen bei der Umsetzung des KHZG und des Fördervorhaben sein sowie der damit verbundene enorme Aufwand bei der Vergabe und Verteilung der Fördermittel.
Geteiltes Meinungsbild bei der Einschätzung der Muss- und Kann-Kriterien
Innerhalb der Befragungsgruppe zeigte sich ein geteiltes Meinungsbild hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Sinnhaftigkeit der formulierten Muss- und Kann-Kriterien für den Fördertatbestand „Patientenportale“. Einerseits wurden die Durchführung einer digitalen Anamnese von Zuhause oder die Bereitstellung von Aufklärungsvideos auf dem eigenen Endgeräte durchweg positiv eingeschätzt. Folglich kann durch die Vielfältigkeit in den Kriterien eine Verbesserung des Versorgungsprozesses angestrebt werden. Andererseits wurden auch gewisse Aspekte kritisiert. Primär der zeitliche Aspekt und die Umsetzung mit dem eigenen Endgerät des Patienten stellen Hersteller und Kliniken vor große Herausforderungen. Laut einem Experten ist die Umsetzung aller Muss-Kriterien innerhalb der vorgegebenen Zeit von drei Jahren schwer zu erreichen. Hinsichtlich der genannten Problematik des eigenen Endgerätes und der damit verbundenen Beachtung von Hygiene- und Datenschutzverordnungen erachtet einer der befragten Experten die Inbetriebnahme eines krankenhausinternen Ein- und Ausgabemedium in Form eines Tablets für sinnvoll.
Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung der Kommunikationstools im Krankenhaus
Zur Verbesserung der teilweise noch mangelhaften Interoperabilität zwischen den Krankenhäusern und zur Gewährleistung des Datenschutzes sind einige Voraussetzungen notwendig. Eine wichtige Rolle spielt das Krankenhausinformationssystem (KIS), um die Daten aus dem Patientenportal ins KIS – dem operativen System – weiterzuleiten und anschließend direkt weiterverarbeiten zu können. Zudem sind die vollständige Umsetzung und Erfüllung der funktionalen Anforderungen nur mit Hilfe externer bzw. strategischer Partnerschaften möglich. Somit können auch die Vorteile des digitalen Workflows besser ausgeschöpft werden. Des Weiteren sollten die Interoperabilität und die interoperablen Schnittstellen zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Systemen und zum Datenaustausch gefördert werden. Ohne Interoperabilität und vorliegender Schnittstellen funktioniert die Umsetzung der Muss-Kriterien nicht.
Potenziale des Fördervorhabens für die Arzt-Patienten-Kommunikation
Trotz zum Teil negativer Einschätzungen und Erfahrungen der befragten Interviewteilnehmer mit den Muss- und Kann-Kriterien des Fördertatbestands „Patientenportale“ waren sich diese hinsichtlich der positiven Auswirkungen auf das Voranschreiten der Digitalisierung und der Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation einig. Neben einer verbesserten Patientenversorgung zeigt sich der Mehrwert des Fördervorhabens auch in der Veränderung des Informationsaustausches. Durch die zunehmende Transparenz – sowohl krankenhausintern als auch sektorenübergreifend – werden Patient:innen und Angehörige aktiv in die Versorgungsprozesse eingebunden.
Zum Abschluss der Arbeit kann festgehalten werden, dass das KHZG und das Fördervorhaben geeignete Maßnahmen beinhalten, um die Digitalisierung im Krankenhaus voranzutreiben und die digitale Arzt-Patient-Kommunikation zu verbessern. Dennoch gilt es nun erst einmal die Ergebnisse der Reifegradmessungen und die Verteilung der Fördermittel abzuwarten.
Wo sehen Sie die großen Trends, Herausforderungen und Kontroversen im Rahmen des KHZG? Mit welchen Themen beschäftigen Sie sich derzeit? Gerne greifen wir Ihre Impulse in unseren Aktivitäten auf. Schreiben Sie uns: sebastian.hilke@bayern-innovativ.de Wir freuen uns auf Ihren Input!
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